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Teilerfolg für den Vogelschutz: Landkreis genehmigt Windflächen in Norden nur eingeschränkt

Autorenbild: Unser Polder - Unsere Zukunft
Unser Polder - Unsere Zukunft
10. Juni
2 Min. Lesezeit

Eine aktuelle Entscheidung des Landkreis Aurich sorgt für Erleichterung bei vielen Bürgerinnen und Bürgern sowie bei unserer Bürgerinitiative.

Wie Bürgermeister Florian Eiben kürzlich im Stadtrat mitteilte, hat der Landkreis die Änderung des 118. Flächennutzungsplans der Stadt Norden zwar grundsätzlich genehmigt – jedoch nur mit deutlichen Einschränkungen. Von ursprünglich drei vorgesehenen Flächen für Windenergieanlagen bleibt lediglich der Teilbereich Leegland übrig.


Der Rat der Stadt Norden hatte im November 2025 drei mögliche Standorte für Windenergieanlagen beschlossen:

  • Ostermarsch

  • Leybuchtpolder

  • Leegland


Diese Planung wurde anschließend dem Landkreis zur Genehmigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 4. Februar 2026 genehmigte der Landkreis jedoch nur den Teilbereich Leegland. Für die anderen beiden Flächen wurden erhebliche naturschutzfachliche Bedenken geltend gemacht.


Bedeutende Vogelschutzgebiete ausschlaggebend

Als Hauptgrund für die Entscheidung nennt der Landkreis insbesondere den Schutz wertvoller Vogelrast- und Fluggebiete.

So weist der westliche Teil der Ostermarsch nach Einschätzung der Naturschutzbehörden die Qualität eines sogenannten „faktischen Vogelschutzgebiets“ auf. Dort rasten regelmäßig große Bestände von Weißwangengans, teilweise in international bedeutsamer Zahl.

Auch im Bereich Leybuchtpolder sieht der Landkreis erhebliche Konflikte mit dem Vogelschutz. In unmittelbarer Umgebung liegen mehrere bedeutende Schutzgebiete, darunter:

  • der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer

  • Vogelschutzgebiete im Bereich der Leybucht

  • Küstengebiete der Krummhörn

  • sowie die Ostfriesische Meere


Zwischen diesen Gebieten bestehen intensive Austauschbeziehungen vieler Vogelarten. Nach Einschätzung des Landkreises verlaufen täglich großräumige Pendelflüge nordischer Gänse zwischen der Leybucht als Schlafplatz und den Ostfriesischen Meeren als Nahrungsgebiet.

Es könne nicht mit der notwendigen Sicherheit ausgeschlossen werden, dass moderne, bis zu 200 Meter hohe Windenergieanlagen in diesem Bereich die Vögel bei ihren Flügen erheblich stören würden.



Erleichterung bei unserer Bürgerinitiative

Für unsere Bürgerinitiative ist dies eine erfreuliche Entwicklung. In Leybuchtpolder hätte die ausgewiesene Fläche, nach bisherigen Planungen den Neubau von drei bis fünf Windkraftanlagen mit Höhen von rund 200 Metern bedeutet.

Dass diese Flächen nun aus naturschutzfachlichen Gründen nicht genehmigt wurden, sehen wir als Teilerfolg für den Natur- und Vogelschutz.

Gleichzeitig zeigt diese Entscheidung, wie bedeutend die einzigartigen Küsten- und Rastgebiete unserer Region für den internationalen Vogelzug sind – und wie wichtig eine sorgfältige Abwägung bei allen Planungen bleibt.


Windfläche in Leegland bleibt bestehen

Die Fläche Leegland bleibt weiterhin Bestandteil der Planung. Die Stadt Norden weist diese Fläche freiwillig aus, obwohl der Landkreis seine gesetzlich vorgegebenen Flächenziele für Windenergie bereits erfüllt beziehungsweise übererfüllt hat.

In der kommenden Bauausschusssitzung soll nun der formale Beitritt zur Genehmigung des Landkreises beschlossen werden.


Quellen:

  • Bericht der Nordwest-Zeitung NR. 52 (03. März 2026)

  • Informationen aus der Stadtratssitzung der Stadt Norden

  • eigene Zusammenstellung der Bürgerinitiative

 
 

Kontakt

Bürgerinitiative Unser Polder - Unsere Zukunft

Ansprechpartner:

​

Hartmut Fokken

Deichstraße 10a

26736 Krummhörn

​

und 

Janina Blanke

Hohe Plate 90

26506 Leybuchtpolder

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Für weitere Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung unter 

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