Wiesenvögel im Vorhabengebiet: Offene Fragen zur Bestandssituation und artenschutzrechtlichen Bewertung
- Unser Polder - Unsere Zukunft

- 6. Juni
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Das Vorhabengebiet befindet sich in einer Landschaft, die traditionell von Wiesenvögeln geprägt ist und als Lebensraum zahlreicher gefährdeter Brutvogelarten eine besondere Bedeutung besitzt. Der ostfriesische Küstenraum, insbesondere unser Polder, zählt zu den wichtigsten Wiesenvogelgebieten Deutschlands.
Viele der dort vorkommenden Arten stehen auf den Roten Listen gefährdeter Brutvögel und verzeichnen seit Jahren erhebliche Bestandsrückgänge. Sie sind auf großflächige, offene und möglichst störungsarme Grünlandlebensräume angewiesen.
Langjährige Beobachtungen im betroffenen Gebiet
Nach Kenntnis zahlreicher Anwohner, Naturbeobachter und Flächennutzer waren im betroffenen Gebiet über viele Jahre hinweg regelmäßig verschiedene charakteristische Wiesenvogelarten anzutreffen.
Diese Arten prägten den Naturraum und nutzten die Flächen als Brut-, Nahrungs- und Rückzugsgebiet.
Auffälliger Rückgang während der Planungsphase
Auffällig ist jedoch, dass während der Planungs- und Untersuchungsphase für die vorgesehenen Windenergieanlagen zahlreiche Wiesenvogelarten deutlich seltener oder teilweise überhaupt nicht mehr nachgewiesen wurden.
Diese Entwicklung wirft erhebliche Fragen zur tatsächlichen Bestandssituation sowie zur Aussagekraft und Vollständigkeit der durchgeführten Kartierungen auf.
Mögliche Störungen und Vergrämungseffekte
Es besteht daher die begründete Vermutung, dass durch menschliche Eingriffe Veränderungen eingetreten sein könnten, die zu einer Verdrängung, Vergrämung oder Störung der betroffenen Arten geführt haben.
Dazu könnten insbesondere verstärkte Aktivitäten im Untersuchungsgebiet, Veränderungen von Habitatstrukturen, wiederkehrende Störungen während sensibler Brut- und Aufzuchtzeiten oder sonstige Einwirkungen zählen, die geeignet sind, geschützte Vogelarten aus ihren angestammten Lebensräumen zu verdrängen oder ihr natürliches Verhalten nachhaltig zu beeinflussen.
Auch wenn hierfür derzeit kein abschließender Nachweis vorliegt, erscheint die zeitliche Übereinstimmung zwischen der Planung der Windenergieanlagen und dem augenscheinlichen Rückgang beziehungsweise Ausbleiben zahlreicher Wiesenvogelarten zumindest erklärungsbedürftig.
Der Verdacht einer gezielten oder fahrlässigen Beeinträchtigung von Lebensräumen oder Artenvorkommen kann daher nicht ohne Weiteres ausgeschlossen werden.
Besondere ökologische Verantwortung im ostfriesischen Küstenraum
Besonders kritisch ist dieser Umstand vor dem Hintergrund, dass sich das Vorhabengebiet innerhalb eines ökologisch hochwertigen Landschaftsraumes befindet, der in enger funktionaler Verbindung zu den wertvollen Küsten- und Poldergebieten Ostfrieslands steht.
Gerade im Umfeld des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer und der EU-Vogelschutzgebiete der ostfriesischen Seemarschen besteht eine besondere nationale und europäische Verantwortung für den Erhalt gefährdeter Wiesenvogelarten und ihrer Lebensräume.
Diese Gebiete besitzen eine herausragende Bedeutung als Brut-, Rast- und Nahrungsgebiete für zahlreiche Vogelarten der Roten Liste.

Hohe Anforderungen an Erfassung und Bewertung
Vor diesem Hintergrund sind an die Erfassung, Bewertung und Berücksichtigung der Wiesenvogelbestände besonders hohe fachliche Anforderungen zu stellen.
Bereits Zweifel an der Vollständigkeit der Bestandserfassungen oder Hinweise auf mögliche Vergrämungseffekte begründen die Notwendigkeit einer vertieften Prüfung.
Gemäß § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, besonders geschützte Arten erheblich zu stören oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beeinträchtigen.
Bereits der begründete Verdacht, dass geschützte Arten durch menschliche Einwirkungen aus einem Vorhabengebiet verdrängt wurden oder worden sein könnten, erfordert eine besonders sorgfältige Prüfung durch die Genehmigungsbehörde.
Zweifel an der Belastbarkeit der artenschutzrechtlichen Bewertung
Solange nicht zweifelsfrei geklärt ist, warum ehemals regelmäßig vorkommende Wiesenvogelarten der Roten Liste heute nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr nachgewiesen werden, bestehen erhebliche Zweifel an der Vollständigkeit und Belastbarkeit der artenschutzrechtlichen Bewertung.
Dies betrifft insbesondere die Frage, ob die tatsächliche Bedeutung des Gebietes für gefährdete Wiesenvogelarten zutreffend erfasst wurde.
Forderung nach vertiefter Prüfung
Aus diesen Gründen wird beantragt, die artenschutzrechtliche Prüfung zu vertiefen, unabhängige Nachuntersuchungen anzuordnen und das Genehmigungsverfahren bis zur vollständigen Klärung der aufgezeigten Sachverhalte auszusetzen.

