Ein wichtiges Rechtsgutachten stärkt Bürgerinitiativen


Im ganzen Land haben in den letzten Jahren viele Menschen und viele Bürgerinitiativen ein ähnliches Gefühl gehabt: Beim Ausbau der Windenergie scheint die notwendige faire Abwägung verschiedener Interessen immer stärker in den Hintergrund zu geraten.
Mit der Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde der Ausbau erneuerbarer Energien – und damit auch der Bau von Windkraftanlagen – im Jahr 2022 gesetzlich zum „überragenden öffentlichen Interesse“ erklärt (§ 2 EEG).
Das bedeutet in der Praxis: Bei Genehmigungen soll der Ausbau der erneuerbaren Energien grundsätzlich Vorrang haben, selbst wenn andere Belange betroffen sind – etwa Natur- und Artenschutz, Landschaftsschutz, Denkmalschutz oder Interessen von Anwohnern und Kommunen. Viele Bürgerinitiativen haben genau diese Entwicklung immer wieder kritisch angesprochen.
Ein renommiertes Gutachten greift die Kritik auf
Umso wichtiger ist ein aktuelles Rechtsgutachten, das der Verein Vernunftkraft Niedersachsen e.V. in Auftrag gegeben hat.
Verfasst wurde es von dem Politik- und Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler von der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg.
Das Gutachten untersucht ausdrücklich nicht die Energiewende an sich, sondern allein die Frage, ob die gesetzliche Formulierung im EEG mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist.
Der Kern der Kritik
Im Rechtsstaat gilt eigentlich ein klarer Grundsatz:
Wenn verschiedene Interessen aufeinandertreffen, muss eine echte Abwägung im Einzelfall stattfinden.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass § 2 EEG dieses Prinzip möglicherweise aushebelt. Wenn der Gesetzgeber bereits im Voraus festlegt, dass ein bestimmtes Interesse „überragend“ ist, kann die notwendige Abwägung im Genehmigungsverfahren faktisch vorentschieden sein.
Betroffen sein könnten laut Gutachten unter anderem:
das Eigentumsrecht (Art. 14 Grundgesetz)
die Berufsfreiheit (Art. 12 Grundgesetz)
die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Grundgesetz)
die kommunale Selbstverwaltung (Art. 28 Grundgesetz)
Damit stellt das Gutachten eine Frage, die für viele Bürgerinitiativen von zentraler Bedeutung ist:
Wie viel Vorrang darf eine einzelne politische Zielsetzung im Rechtsstaat erhalten?
Dank an Vernunftkraft
Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich Vernunftkraft Niedersachsen e.V. danken, dass sie dieses Gutachten ermöglicht haben.
Für viele Bürgerinitiativen bestätigt die juristische Analyse von Volker Boehme-Neßler das, was engagierte Bürgerinnen und Bürger seit Jahren beobachten, diskutieren und immer wieder zur Sprache bringen.
Es ist ermutigend zu sehen, dass ein renommierter Rechtswissenschaftler diese Fragen aufgreift und damit dazu beiträgt, dass die Anliegen vieler Bürgerinitiativen auch auf juristischer Ebene ernst genommen werden.
Ein wichtiger Beitrag zur Debatte
Das Gutachten zeigt: Die Diskussion über den gesetzlichen Vorrang der Windenergie ist keineswegs abgeschlossen.
Gerade in einem demokratischen Rechtsstaat ist es wichtig, dass unterschiedliche Perspektiven gehört werden – von Wissenschaft, Politik, Kommunen und engagierten Bürgern.
Für unsere Arbeit als Bürgerinitiative ist dieses Gutachten daher eine wertvolle Unterstützung. Es stärkt die sachliche Diskussion und gibt vielen Initiativen in ganz Deutschland zusätzliche Argumente an die Hand.
Das vollständige Rechtsgutachten können Sie hier auf der Hompage vom Verein
Vernunftkraft Niedersachsen e.V. nachlesen:

